Weihnachtsmarkt 2021

Bedingnisse und Anmeldung für Aussteller

Weihnachtsmarkt 2021
Weihnachtsmarkt 2021

► Die Teilnahme an der Veranstaltung selbst erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr! Den Ausstellern wird empfohlen eine entsprechend geeignete und sämtliche Risiken deckende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

► Für das Ausstellungsgut haften die Aussteller selbst und alleine - eine Mithaftung der Schloß Pöckstein Betriebs GmbH. ist ausgeschlossen!

► Allenfalls zwischen den Veranstaltungswochenenden von den Ausstellern mit Zustimmung der Schlossverwaltung im Schloß belassenes Ausstellungsgut darf nur auf eigenes Risiko des Ausstellers im Schloss belassen werden. Auch für diesen Fall empfiehlt Schloss Pöckstein den Abschluss einer Versicherung.

► Die im Schloß aushängende Hausordnung ist strikt einzuhalten!

► Die Buchung des Standplatzes wird mit der Standplatzzusage (mündlich, telefonisch, per Mail, per Fax oder mittels Brief) durch die Schlossverwaltung verbindlich. E - Mails mit Sendenachweis werden vom Aussteller als Zustellnachweis ausdrücklich anerkannt.

► Die Standflächen Zuweisung erfolgt ausschließlich durch Schloss Pöckstein - Standplatzbesichtigungen vorab sind nicht möglich. Die Standplatzzuweisung kann im Bedarfsfall einseitig von der Schlossverwaltung auch während laufender Veranstaltung täglich vor deren Beginn morgens oder nach Beendigung abends abgeändert werden.

► Der Aussteller hat sich vor Bezug des Standplatzes bei der Schlossverwaltung anzumelden und die Bezahlung des Standplatzes nachzuweisen.

► Der Aufbau für das gebuchte Wochenende hat jeweils Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende zwischen 10:00 und 19:00 Uhr zu erfolgen, da am Veranstaltungstag selbst die Aufbauten fertig sein müssen.

► Der Standplatz ist mit einem Schild, welches den Aussteller namentlich erkenntlich macht, samt dessen Adresse und Kontaktdaten auszuweisen.

► Der Standplatz und die Fläche davor ist vom Aussteller selbst laufend sauber und attraktiv zu halten.

► Der Standplatz hat während der Ausstellung auch besetzt zu sein.

► Eine Standfläche kann nur für zumindest ein Wochenende gebucht werden (jeweils Freitag bis Sonntag).

► Die Nutzung eines Standplatzes durch zwei oder mehr Ausstellern bedarf einer Vorab - Zustimmung durch die Schlossverwaltung.

► Eine Standard-Standfläche im Schloss (beheizt) misst in der Breite ca. 3 lfm und ist max. ca. 1,4 m tief. Standplätze die auf Wunsch des Ausstellers länger oder tiefer sind, sind vorab insgesamt, aber auck kostenseitig mit der Schlossverwaltung abzuklären und die Mehrkosten an der Kasse vor Bezug des Standplatzes in bar einzuzahlen. Wir dürfen die Aussteller bitten diesefalls bei der Anmeldung die gewünschte Gesamtlänge des Standplatzes schon vorab bekanntzugeben, weil eine solche sonst nicht zugeteilt werden kann.



► Kassenbons (Quittungen) über Bankeinzahlungen (Überweisungen) werden vom Austeller auch akzeptiert wenn ihm diese per E-Mail zugesandt werden.

► Die Standplatzpreise sind soferne diese auf Wunsch des Ausstellers das angeführte Standardmaß überschreiten mit der Schloßverwaltung vorab zu vereinbaren und an der Kasse zu zahlen.

► Im Außenbereich (Ehrenhof und Althofner Hof) können auch größere Flächen reserviert werden.

► Die Aussteller sind nicht berechtigt eigenmächtig Veränderungen an der Heizungseinstellung im Schloss vorzunehmen.

► Sollte ein von der Schlossverwaltung zugesicherter Standplatz vom Aussteller aus welchen Gründen immer nicht bezogen werden, gilt eine Stornogebühr pro Wochende in voller Höhe der Standplatzgebühr als vereinbart.

► Musik (nur als Hintergrundmusik) ist am Standplatz gestattet, soferner der Aussteller dafür eine Vereinbarung mit AKM vorweisen kann, und sich die übrigen Aussteller dadurch nicht gestört fühlen.

► Vom Aussteller verursachte Verunreinigungen sind von diesem unmittelbar und auf eigene Kosten zu beheben, widrigenfalls die Schlossverwaltung die Kosten der ersatzweisen Reinigung dem Aussteller zu verrechnen berechtigt wird.

► Die Gastronomie im Schloss konkurrenzierende Produkte dürfen zum Verzehr vor Ort und während der Ausstellung nicht verabreicht werden. Kostproben sind zulässig.

► Live - Musikdarbietungen während der Austellung sind von den Ausstellern zu dulden .

► Die Endreinigung des Standplatzes ist vom Aussteller selbst vorzunehmen. Der Aussteller hat sich vor Verlassen den Standplatzes bei der Schlossverwaltung abzumelden und den Standplatz gereinigt an die Schlossverwaltung zurückzustellen.

► Sämtliche Abänderungen zu den hier angeführten Punkten bedürfen der Zustimmung der Schlossverwaltung. Dies gilt auch für Absprachen von Ausstellern untereinander welche geeignet sind hier angeführte Bedingnisse zu umgehen.

► Sondervereinbarungen mit der Schlossverwaltung bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.

Standplatzkosten - innen und außen

Sie sollten abhängig von Ihrem Standplatz und dessen Größe zumindest mit nachstehenden Kosten inkl. aller Steuern und Abgaben rechnen:

im Schloss beheizt :

1 WE - € 120
2 WE - € 220
3 WE - € 300
4 WE - € 360

Allfällige Stromanschlüsse bzw. Entnahmen aus dem Netz sind der Schlossverwaltung vorab zu melden und in der Folge entsprechend zu vergüten.

Im Ehrenhof und im Althofner Hof (außen - unbeheizt) :
Benötigte Hütten oder Zelte sind vom Aussteller selbst mitzubringen

1 WE € - 50
2 WE € - 90
3 WE € - 120
4 WE € - 140

Stromkosten pauschal € 20 pro WE

Leihtische soweit verfügbar nur gegen Kaution € 50,-- pro Garnitur, Leihgebühr € 5,-- pro Tag

WE = Wochenende

Die mit der Schloßverwaltung vereinbarte Standgebühr ist bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einlangend auf das Konto der Schloß Pöckstein Betriebs GmbH. - IBAN: AT30 3947 5000 0005 3348, BIC: RZKTAT2K475 einzuzahlen.
Dem Aussteller wird für die über Bankkonto einbezahlte Standplatzgebühr eine Quittung (Kassenbon mit dem Vermerk Überweisung) an der Registrierkasse im Schloss ausgestellt, und verpflichtet sich der Aussteller diesen Kassenbon rechtzeitig vor Bezug des Standplatzes gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges abzuholen.
Standplätze dürfen erst nach Bezahlung der Standgebühr und Erhalt des Kassenbons bezogen werden.
Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit !

Verbindliche Anmeldung Aussteller